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Gedanken zur Sozialversicherung

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Grundsätzliches

Die seit über 120 Jahren übliche Finanzierung der Rente, der Krankheitskosten und der Arbeitslosenversicherung durch Aufschläge auf die Löhne (Lohnnebenkosten) ist nicht zukunftsfähig. Der Abschied von dieser Bismarck´schen Idee ist überfällig. Denn immer weniger ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen müssen für immer mehr alte, kranke und arbeitslose Menschen aufkommen. Die Lohnnebenkosten sind ein Anreiz für Schwarzarbeit. Sie provozieren ständige verschärfte Rationalisierungen gegen die Arbeitsplätze und Abwanderung von Produktion und Dienstleistungen ins Ausland.

Das System "Sozialstaat finanziert durch Lohnnebenkosten" führt zu einer extrem ungerechten Belastung der drei Wirtschaftsfaktoren:

Der Faktor Arbeit trägt rund 70% der Steuer- und Abgabenlast.
Der Faktor Kapitaleinsatz (und Kapitalbesitz!) nur rund 8% und der Faktor Energie-, Rohstoff- und Naturverbrauch lediglich ca 10%
(der Rest ist faktorneutral)

Deshalb ist jede Maßnahme willkommen, die zu einer Entlastung des Faktors Arbeit durch Umschichtung der Lasten auf andere Wirtschaftsfaktoren beiträgt. Der Königsweg ist nach wie vor die Steuerreform für Arbeit und Umwelt, die das Ziel hat, Stück für Stück, Prozent für Prozent aus Lohnnebenkosten endlich Energienebenkosten zu machen. Dass Rot-Grün dieses Konzept aufgegeben hat und Schwarz-Gelb es noch destruktiver bekämpft ist ein Unglück. Der CSU-Arbeitskreis Umwelt unter Josef Göppel hat das Konzept zwar im Programm, kann sich aber gegen Wiesheu, Huber, Faltlhauser und Stoiber nicht durchsetzen.

Die Debatte in Deutschland wird seit vielen Jahren einseitig gegen die kleinen Leute geführt. Mittlerweile beten auch die SPD und die Grünen das liberale Credo nach: Kürzung bei den Kleinen und Schwächeren, um so die Lohnnebenkosten zu senken. Dass es auch interessant wäre, über eine andere Finanzierung jenseits von Bismarck nachzudenken, ist ein großes, von nahezu allen gepflegtes Tabu!

Richtig ist wohl, dass es Mißstände und Sozialbetrug gibt. Diese müssen auch konsequent verfolgt werden. Das Problem ist damit aber nicht zu lösen, weil auch viele Arbeitswillige keine Arbeit finden und viele Sozialhilfeempfänger nicht arbeitsfähig sind bzw. unbezahlte Familienarbeit leisten indem sie Kinder betreuen oder behinderte bzw. alte Menschen pflegen.

Konkrete Forderungen:

Die Rentenversicherung muss Stück für Stück zu einem System umgebaut werden, das nach Schweizer Vorbild durch Beiträge aus allen Einkommen finanziert wird, nicht nur aus Lohnnebenkosten. Dabei ist die Leistung der Kindererziehung der finanziellen Beitragsleistung gleich zu stellen, so lange es noch kein Erziehungsgehalt gibt.

Aus allgemeinen Steuern (insbesondere Steuern auf nicht erneuerbaren Energien) müssen kontinuierlich zu erhöhende Beiträge zur Rentenkasse fließen, um die Lohnnebenkosten radikal senken zu können. Die auf diese Weise solidarisch finanzierte Grundrente für alle kann und soll durch private und betriebliche Vorsorge ergänzt werden.

Die Krankenversicherung in Deutschland ist besser als ihr Ruf: Immerhin bekommt bei uns jeder Patient unabhängig von seiner sozialen Stellung die optimale Versorgung und muss nicht wie in vielen anderen Ländern auf Operationen warten... Anreize zur Vorsorge durch gesundheitsorientierte Lebensweise müssen ebenso verstärkt werden wie die Transparenz der Leistungen von Kassen, Ärzten und Apotheken. Insgesamt ist das traditionelle System gut und zu erhalten. Die sehr oft preiswertere Alternativmedizin (Homöopathie, Naturheilverfahren, Heilpraktiker) darf nicht verunglimpft und verdrängt werden.

Kreative neue Lösungen sind bei der Arbeitslosenversicherung nötig:

Der Arbeitgeberbeitrag zu dieser Versicherung muss ein Anreizsystem zum Halten der Belegschaft bzw. zur Ausweitung des Personalstandes werden! Sie soll nach dem bekannten Muster der KFZ- Schadenshaftpflichtversicherung gestaltet werden:

Betriebe, die ihre Belegschaft halten, bezahlen einen Grundbetrag (z.B. 2% vom Lohn) Betriebe, die ihre Belegschaften erhöhen, bekommen einen Bonus, bezahlen also einen geringeren Arbeitgeberbeitrag (von z.B. 1,5% vom Lohn) Betriebe, die ihre Belegschaften abbauen, bekommen einen Malus und bezahlen für die Restbelegschaft einen höheren Arbeitgeberbeitrag (von z.B. 3% vom Lohn)

Betriebsgründer (neue Arbeitgeber) starten - anders als bei der KFZ-Haftpflicht - mit dem höchsten "Schadensfreiheitsrabatt" und müssen erst nach einer festzulegenden Übergangszeit den Grundbetrag von 2% leisten.

Auf diese Weise würden sich die Anreize verändern: Wer entlässt, hat nicht mehr so hohe Vorteile bei den Lohnnebenkosten; wer die Belegschaft hält, hat nicht mehr so hohe Nachteile.

Für die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosenversicherung soll es vielfältige Wahlmöglichkeiten geben:

Der Arbeitnehmer stünde dann vor der Entscheidung: Will ich mich gegen das ganze Arbeitslosigkeitsrisiko ("Vollkasko") versichern oder wähle ich einen günstigeren Beitrag, der nur zu einer kürzeren Leistungszeit (6 Monate, 12 Monate, 18 Monate) oder zu einer niedrigeren Leistungssumme (80% / 70% / 60% vom letzten Netto) berechtigt? (Eine Versicherung unterhalb des Sozialhilfesatzes ist nicht erlaubt, weil sonst der Missbrauch der Sozialhilfe droht)

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